Existenzgründung
als Mediziner - Finanzierung
Planen
Sie rechtzeitig Ihre Zukunft als Arzt
Die andauernde
Finanzkrise bei den gesetzlichen Krankenkassen mindert
heute die Aufstiegs- und Verdienstchancen angestellter
Ärzte erheblich.
Der Sparkurs
zwingt die Kliniken, die Zahl ihre Betten weiter zu
reduzieren. Die Perspektiven für Krankenhausärzte
geben folglich keinen Anlaß zur Euphorie. Fazit:
Die Selbständigkeit wird zur interessanten Perspektive.
Der Schritt
in die eigene Praxis muß allerdings gut vorbereitet
werden, soll die Selbständigkeit nicht in einem
finanziellen Fiasko enden. Der folgende Leitfaden
gibt Ihnen einen Überblick über den nicht
immer einfachen Weg in die Selbständigkeit.
Die
eigene Arztpraxis gründen oder eine bestehende
Praxis übernehmen?
Das Gesundheitsstrukturgesetz
schränkt zum 1. Januar 1999 die Niederlassungsfreiheit
stark ein. Die geltende strikte Bedarfsplanung
dürfte die Zahl neuer Praxen erheblich reduzieren.
Damit wird die Übernahme einer bestehenden Praxis
immer interessanter. Die Aussichten auf eine gut eingeführte
Praxis stehen gar nicht schlecht: Rund 20.000 ältere
Kollegen wollen sich laut Schätzungen demnächst
zur Ruhe setzen und ihre Praxis an einen Nachfolger
verkaufen.
Für
den in der Regel hohen Kaufpreis lockt fast immer
eine gut eingeführte und funktionierende Praxis.
Aber Vorsicht: Damit eine Praxisübernahme oder
eine Neugründung erfolgreich wird, muß
der Arzt betriebswirtschaftliche und juristische Zusammenhänge
durchschauen.
Der Arzt als Unternehmer
Die
Niederlassung
Ein stark
reglementierter Markt, wie das Gesundheitswesen erfordert
besonders zielstrebiges Handeln.
Wenn Sie
sich niederlassen wollen, müssen Sie zunächst
entscheiden, ob Sie als Arzt in eine Einzelpraxis
oder in einer der möglichen Kooperationsformen
arbeiten wollen. Das sind z.B.: die Gemeinschaftspraxis,
die Praxisgemeinschaft, Partnergesellschaften, medizinische
Versorgungszentren oder Ärztehäuser. Diese
Entscheidung sollte mit Ihren langfristigen Berufsperspektiven
und Ihrer Persönlichkeit abgestimmt werden.
Dies überfordert
den Mediziner, der auf die kaufmännischen und
juristischen Probleme einer Existenzgründung
zumeist nicht vorbereitet wurde. Nutzen Sie deswegen
die Erfahrung eines unabhängigen Beraters,
um Ihre Entscheidungen optimal und langfristig vorzubereiten.
Die
Praxisübernahme
Wenn Sie
eine schon bestehende Arztpraxis eines älteren
Kollegen übernehmen wollen, steht Ihnen unser
Praxenmarkt zur
Verfügung Eine Dienstleistung speziell für
Ärzte. Ihr Berater
wird Ihnen zunächst den Wert der angebotenen
Praxis ermitteln, das notwendige Investitionsvolumen
errechnen und die Kostenstruktur analysiern.
Ihr Berater
verhandelt gemeinsam mit Ihnen oder in Ihrem Auftrag
mit dem Praxisabgeber, dem Vermieter, mit Kooperationspartnern
und mit der Bank. Bei der Ausarbeitung der Verträge
zeiht er Rechtsanwälte und Steuerberater hinzu.
Ihr Berater
moderiert auf Wunsch alle Gespräche und Verhandlungen.
Das Wichtigste ist eine
optimale Finanzierung
Jede Praxis
ob Gründung oder Übernahme
erfordert ein individuelles Finanzierungskonzept.
Es ist an den persönlichen Zielen und Vorstellungen
des Mediziners ausgerichtet, an das vorhandene Eigenkapital
und an steuerliche Kriterien gebunden. Grundsätzlich
gilt: Getilgt wird ein Kredit immer aus dem versteuerten
Einkommen. Die Darlehenszinsen dagegen sind Kosten
und senken den Gewinn und damit die Steuerzahlung.
Es kann deshalb sinnvoll sein, die Zinsen während
der Laufzeit hoch zu halten und Vermögensrücklagen
zu bilden, statt das Darlehen gleich zu tilgen.
Die
drei wichtigsten Formen der Tilgung
Bei der
Finanzierung sind grundsätzlich drei Tilgungsformen
zu unterscheiden:
Das
Darlehen mit gleichen Raten
Die Tilgungsrate
ist immer konstant, im Lauf der Zeit sinken die Zinsanteile,
sodaß Ihre Raten allmählich abnehmen. Diese
Tilgungsform findet sich häufig bei öffentlichen
Fördermitteln.
Das
Annuitätendarlehen
Die Rate
bestehend aus Zins- und Tilgungsanteil bleibt unverändert;
je mehr Geld im Laufe der Zeit zurückgezahlt
wird, umso stärker sinkt der Zinsanteil, umso
höher steigt die Tilgungsrate.
Die
Finanzierung mit Tilgungsaussetzung (endfällige
Tilgung)
Der Kreditnehmer
zahlt monatlich gleichbleibende Kreditzinsen, die
als Kosten den Praxisgewinn mindern. Gleichzeitig
wird monatlich eine Tilgungslebensversicherung mit
oder ohne Fondsparplan angespart, der zur Rückzahlung
des Darlehens am Ende der vereinbarten Laufzeit dient.
Das bringt Vorteile: Die Kapitalerträge in der
Lebensversicherung sind gemäß den derzeit
geltenden Regeln nach 12 Jahren steuerfrei und das
Darlehen ist im Todesfall abgesichert. Natürlich
sind auch Mischformen möglich.
Versichern
Sie die Risiken Ihrer Praxis
Im Zusammenhang
mit Ihrer Praxis gibt es existenzielle Risiken, die
Sie in jedem Fall absichern sollten.
Ihre
eigene Gesundheit:
Das Risiko
einer befristeten oder längeren Krankheit bis
hin zur Berufsunfähigkeit müssen Sie unbedingt
versichern.
Ihr
Haftungsrisiko gegenüber Patienten:
Zwar haben
wir noch keine amerikanischen Verhältnisse, aber
das Haftungsrisiko steigt auch bei uns. Allein in
den letzten 15 Jahren hat sich die Zahl der Patientenansprüche
verfünffacht.
Ihr
Praxisinventar:
Vom Diagnose-
und Behandlungsgerät bis zum Mobiliar
mögliche Schäden am Inventar stören
den Praxisbetrieb, kosten Geld und können zu
Einnahmeausfällen führen.
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