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Existenzgründung als Mediziner - Finanzierung

Planen Sie rechtzeitig Ihre Zukunft als Arzt

Die andauernde Finanzkrise bei den gesetzlichen Krankenkassen mindert heute die Aufstiegs- und Verdienstchancen angestellter Ärzte erheblich.

Der Sparkurs zwingt die Kliniken, die Zahl ihre Betten weiter zu reduzieren. Die Perspektiven für Krankenhausärzte geben folglich keinen Anlaß zur Euphorie. Fazit: Die Selbständigkeit wird zur interessanten Perspektive.

Der Schritt in die eigene Praxis muß allerdings gut vorbereitet werden, soll die Selbständigkeit nicht in einem finanziellen Fiasko enden. Der folgende Leitfaden gibt Ihnen einen Überblick über den nicht immer einfachen Weg in die Selbständigkeit.

Die eigene Arztpraxis gründen oder eine bestehende Praxis übernehmen?

Das Gesundheitsstrukturgesetz schränkt zum 1. Januar 1999 die Niederlassungsfreiheit stark ein. Die geltende „strikte Bedarfsplanung“ dürfte die Zahl neuer Praxen erheblich reduzieren. Damit wird die Übernahme einer bestehenden Praxis immer interessanter. Die Aussichten auf eine gut eingeführte Praxis stehen gar nicht schlecht: Rund 20.000 ältere Kollegen wollen sich laut Schätzungen demnächst zur Ruhe setzen und ihre Praxis an einen Nachfolger verkaufen.

Für den in der Regel hohen Kaufpreis lockt fast immer eine gut eingeführte und funktionierende Praxis. Aber Vorsicht: Damit eine Praxisübernahme oder eine Neugründung erfolgreich wird, muß der Arzt betriebswirtschaftliche und juristische Zusammenhänge durchschauen.

Der Arzt als Unternehmer

Die Niederlassung

Ein stark reglementierter Markt, wie das Gesundheitswesen erfordert besonders zielstrebiges Handeln.

Wenn Sie sich niederlassen wollen, müssen Sie zunächst entscheiden, ob Sie als Arzt in eine Einzelpraxis oder in einer der möglichen Kooperationsformen arbeiten wollen. Das sind z.B.: die Gemeinschaftspraxis, die Praxisgemeinschaft, Partnergesellschaften, medizinische Versorgungszentren oder Ärztehäuser. Diese Entscheidung sollte mit Ihren langfristigen Berufsperspektiven und Ihrer Persönlichkeit abgestimmt werden.

Dies überfordert den Mediziner, der auf die kaufmännischen und juristischen Probleme einer Existenzgründung zumeist nicht vorbereitet wurde. Nutzen Sie deswegen die Erfahrung eines unabhängigen Beraters, um Ihre Entscheidungen optimal und langfristig vorzubereiten.

Die Praxisübernahme

Wenn Sie eine schon bestehende Arztpraxis eines älteren Kollegen übernehmen wollen, steht Ihnen unser Praxenmarkt zur Verfügung Eine Dienstleistung speziell für Ärzte. Ihr Berater wird Ihnen zunächst den Wert der angebotenen Praxis ermitteln, das notwendige Investitionsvolumen errechnen und die Kostenstruktur analysiern.

Ihr Berater verhandelt gemeinsam mit Ihnen oder in Ihrem Auftrag mit dem Praxisabgeber, dem Vermieter, mit Kooperationspartnern und mit der Bank. Bei der Ausarbeitung der Verträge zeiht er Rechtsanwälte und Steuerberater hinzu. Ihr Berater moderiert auf Wunsch alle Gespräche und Verhandlungen.

Das Wichtigste ist eine optimale Finanzierung

Jede Praxis – ob Gründung oder Übernahme – erfordert ein individuelles Finanzierungskonzept. Es ist an den persönlichen Zielen und Vorstellungen des Mediziners ausgerichtet, an das vorhandene Eigenkapital und an steuerliche Kriterien gebunden. Grundsätzlich gilt: Getilgt wird ein Kredit immer aus dem versteuerten Einkommen. Die Darlehenszinsen dagegen sind Kosten und senken den Gewinn und damit die Steuerzahlung. Es kann deshalb sinnvoll sein, die Zinsen während der Laufzeit hoch zu halten und Vermögensrücklagen zu bilden, statt das Darlehen gleich zu tilgen.

Die drei wichtigsten Formen der Tilgung

Bei der Finanzierung sind grundsätzlich drei Tilgungsformen zu unterscheiden:

Das Darlehen mit gleichen Raten

Die Tilgungsrate ist immer konstant, im Lauf der Zeit sinken die Zinsanteile, sodaß Ihre Raten allmählich abnehmen. Diese Tilgungsform findet sich häufig bei öffentlichen Fördermitteln.

Das Annuitätendarlehen

Die Rate bestehend aus Zins- und Tilgungsanteil bleibt unverändert; je mehr Geld im Laufe der Zeit zurückgezahlt wird, umso stärker sinkt der Zinsanteil, umso höher steigt die Tilgungsrate.

Die Finanzierung mit Tilgungsaussetzung (endfällige Tilgung)

Der Kreditnehmer zahlt monatlich gleichbleibende Kreditzinsen, die als Kosten den Praxisgewinn mindern. Gleichzeitig wird monatlich eine Tilgungslebensversicherung mit oder ohne Fondsparplan angespart, der zur Rückzahlung des Darlehens am Ende der vereinbarten Laufzeit dient. Das bringt Vorteile: Die Kapitalerträge in der Lebensversicherung sind gemäß den derzeit geltenden Regeln nach 12 Jahren steuerfrei und das Darlehen ist im Todesfall abgesichert. Natürlich sind auch Mischformen möglich.

Versichern Sie die Risiken Ihrer Praxis

Im Zusammenhang mit Ihrer Praxis gibt es existenzielle Risiken, die Sie in jedem Fall absichern sollten.

Ihre eigene Gesundheit:

Das Risiko einer befristeten oder längeren Krankheit bis hin zur Berufsunfähigkeit müssen Sie unbedingt versichern.

Ihr Haftungsrisiko gegenüber Patienten:

Zwar haben wir noch keine amerikanischen Verhältnisse, aber das Haftungsrisiko steigt auch bei uns. Allein in den letzten 15 Jahren hat sich die Zahl der Patientenansprüche verfünffacht.

Ihr Praxisinventar:

Vom Diagnose- und Behandlungsgerät bis zum Mobiliar – mögliche Schäden am Inventar stören den Praxisbetrieb, kosten Geld und können zu Einnahmeausfällen führen.