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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Ärzten an Kliniken,
Praxen und an mit der Heilkunde befassten Einrichtungen, im folgenden
Kunde genannt.
§ 2 Leistungen
Der Kunde beauftragt KWP-Consult mit der Suche eines Arztes zur Praxisübernahme
oder Festanstellung.
KWP-Consult organisiert in Absprache mit den Verhandlungspartnern die
Zusammenstellung der für die Verhandlungen notwendigen Informationen
und steht sowohl vor als auch während der Arbeitsaufnahme des Arztes
der Klinik als auch dem Arzt zur Verfügung.
§ 2.1 Informationspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, der KWP-Consult unverzüglich anzuzeigen,
wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat.
§ 3 Vermittlung
§ 3.1 Vermittlung einer Festanstellung
Bei der Vermittlung eines Arztes in ein Festanstellungsverhältnis
oder bei der Übernahme eines Arztes aus der Honorarvertretung in
ein Angestelltenverhältnis wird eine einmalige Vermittlungsprovision
in Höhe von:
2.500,00 &euro* für einen Assistenzarzt,
4.000,00 &euro* für einen Facharzt,
5.000,00 &euro* für einen Oberarzt und
7.500,00 &euro* für einen Chefarzt
fällig, zahlbar mit Abschluss des Arbeitsvertrages.
3.2 Praxisvermittlung
Bei der Vermittlung eines Praxisnachfolgers wird bei Abschluß des Kaufvertrages
eine Provision in Höhe von 3,5%* des erzielten Verkaufspreises
fällig.
§ 4 Honorarvertretungen
§ 4.1 Vergütung
Die von uns betreuten Ärzte leisten ihre Vertretungen auf freiberuflicher
Basis, d. h. die Honorare unterliegen dem persönlichen Steuersatz
des Arztes. Als Richtwert gelten folgende Stundenverrechnungssätze
(Tagdienst):
Assistenzarzt 42,00 - 44,00 &euro
Facharzt 50,00 - 53,00 &euro
Oberarzt 55,00 - 58,00 &euro
Chefarzt ab 65,00 &euro
Bereitschafts- oder Rufbereitschaftsdienste werden entsprechend der bestehenden
Dienstbelastungsstufe des Hauses auf o.g. Basis vergütet. Der Kunde
stellt dem Arzt für die Dauer seiner Tätigkeit eine Unterkunft
kostenfrei zur Verfügung und ermöglicht ihm für die Dauer
seiner Tätigkeit die kostenlose Teilnahme an der Personalverpflegung.
Eine eventuell anfallende Reisekostenerstattung erfolgt nach Absprache.
Die Abrechnung mit dem ärztlichen Honorarvertreter sowie damit verbundene
Termine sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und der Honorarvertretung.
§ 4.2 Provision
Für die Vermittlung einer Honorarvertretung berechnet KWP-Consult
folgende Provision:
- Pauschalprovision für die ersten 14 Tage: 750,00 &euro*
- ab dem 15. Tag bis zum Ende der Vertretungszeit: 10% des Arzthonorars*
Für die erneute Vermittlung des gleichen oder eines anderen Arztes
wird erneut eine Provision fällig.
Der Kunde übersendet KWP-Consult bis zum 5. Tag des Folgemonats die
für die Rechnungserstellung notwendigen Dokumente. Laut unseren Zahlungsbedingungen
ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
§ 5 Anzeigenpreise
Für die Schaltung von Internetanzeigen gilt unsere Preisliste vom
1.Januar 2006. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Schaltung der Anzeige
und ist innerhalb von 8 Tagen fällig.
§ 6 Beantwortung von Anzeigen
Die Beantwortung von Anzeigen ist für Ärzte, medizinisches Pflegepersonal und Apotheker in eigener Sache kostenfrei. Kostenfreie Beantwortung für Krankenhäuser, MVZ oder ähnliche institutionelle Einrichtungen nur auf vorherige telefonische Anfrage und schriftliche Bestätigung durch KWP-Consult.
Anbieter und Suchende die eine Praxis, Stelle, Immobilie oder Räumlichkeiten nicht für sich persönlich suchen oder anbieten sondern für Dritte, zahlen eine Schutzgebühr von 15 Euro zzgl. MWSt.
§ 7 Allgemeines
Es gilt deutsches Recht. Wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 HGB oder
sein gewerbliches Unternehmen im Handelsregister eingetragen oder er eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Vermögens ist, dann ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag Goslar als Hauptsitz der KWP-Consult. Gegenüber
anderen Kunden bestimmt sich der Gerichtsstand nach dem Gesetz.
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen.
* Die Provisionen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
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