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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Ärzten an Kliniken, Praxen und an mit der Heilkunde befassten Einrichtungen, im folgenden Kunde genannt.

§ 2 Leistungen

Der Kunde beauftragt KWP-Consult mit der Suche eines Arztes zur Praxisübernahme oder Festanstellung.

KWP-Consult organisiert in Absprache mit den Verhandlungspartnern die Zusammenstellung der für die Verhandlungen notwendigen Informationen und steht sowohl vor als auch während der Arbeitsaufnahme des Arztes der Klinik als auch dem Arzt zur Verfügung.

§ 2.1 Informationspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, der KWP-Consult unverzüglich anzuzeigen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat.

§ 3 Vermittlung

§ 3.1 Vermittlung einer Festanstellung

Bei der Vermittlung eines Arztes in ein Festanstellungsverhältnis oder bei der Übernahme eines Arztes aus der Honorarvertretung in ein Angestelltenverhältnis wird eine einmalige Vermittlungsprovision in Höhe von:

2.500,00 &euro* für einen Assistenzarzt,

4.000,00 &euro* für einen Facharzt,

5.000,00 &euro* für einen Oberarzt und

7.500,00 &euro* für einen Chefarzt

fällig, zahlbar mit Abschluss des Arbeitsvertrages.

3.2 Praxisvermittlung

Bei der Vermittlung eines Praxisnachfolgers wird bei Abschluß des Kaufvertrages eine Provision in Höhe von 3,5%* des erzielten Verkaufspreises fällig.

§ 4 Honorarvertretungen

§ 4.1 Vergütung

Die von uns betreuten Ärzte leisten ihre Vertretungen auf freiberuflicher Basis, d. h. die Honorare unterliegen dem persönlichen Steuersatz des Arztes. Als Richtwert gelten folgende Stundenverrechnungssätze (Tagdienst):

Assistenzarzt 42,00 - 44,00 &euro

Facharzt 50,00 - 53,00 &euro

Oberarzt 55,00 - 58,00 &euro

Chefarzt ab 65,00 &euro

Bereitschafts- oder Rufbereitschaftsdienste werden entsprechend der bestehenden Dienstbelastungsstufe des Hauses auf o.g. Basis vergütet. Der Kunde stellt dem Arzt für die Dauer seiner Tätigkeit eine Unterkunft kostenfrei zur Verfügung und ermöglicht ihm für die Dauer seiner Tätigkeit die kostenlose Teilnahme an der Personalverpflegung. Eine eventuell anfallende Reisekostenerstattung erfolgt nach Absprache.

Die Abrechnung mit dem ärztlichen Honorarvertreter sowie damit verbundene Termine sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und der Honorarvertretung.

§ 4.2 Provision

Für die Vermittlung einer Honorarvertretung berechnet KWP-Consult folgende Provision:

- Pauschalprovision für die ersten 14 Tage: 750,00 &euro*

- ab dem 15. Tag bis zum Ende der Vertretungszeit: 10% des Arzthonorars*

Für die erneute Vermittlung des gleichen oder eines anderen Arztes wird erneut eine Provision fällig.

Der Kunde übersendet KWP-Consult bis zum 5. Tag des Folgemonats die für die Rechnungserstellung notwendigen Dokumente. Laut unseren Zahlungsbedingungen ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.

§ 5 Anzeigenpreise

Für die Schaltung von Internetanzeigen gilt unsere Preisliste vom 1.Januar 2006. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Schaltung der Anzeige und ist innerhalb von 8 Tagen fällig.

§ 6 Beantwortung von Anzeigen

Die Beantwortung von Anzeigen ist für Ärzte, medizinisches Pflegepersonal und Apotheker in eigener Sache kostenfrei. Kostenfreie Beantwortung für Krankenhäuser, MVZ oder ähnliche institutionelle Einrichtungen nur auf vorherige telefonische Anfrage und schriftliche Bestätigung durch KWP-Consult.

Anbieter und Suchende die eine Praxis, Stelle, Immobilie oder Räumlichkeiten nicht für sich persönlich suchen oder anbieten sondern für Dritte, zahlen eine Schutzgebühr von 15 Euro zzgl. MWSt.

§ 7 Allgemeines

Es gilt deutsches Recht. Wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 HGB oder sein gewerbliches Unternehmen im Handelsregister eingetragen oder er eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Vermögens ist, dann ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Goslar als Hauptsitz der KWP-Consult. Gegenüber anderen Kunden bestimmt sich der Gerichtsstand nach dem Gesetz.

Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

* Die Provisionen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


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